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   LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - L 1 KR 278/10   

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https://dejure.org/2013,9074
LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - L 1 KR 278/10 (https://dejure.org/2013,9074)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.01.2013 - L 1 KR 278/10 (https://dejure.org/2013,9074)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Januar 2013 - L 1 KR 278/10 (https://dejure.org/2013,9074)
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  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütung - Arzneimittelversuch -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - L 1 KR 278/10
    Die Beklagte hat sich unter anderem auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. Juli 2004 (AZ: B 3 KR 21/03 R) berufen.

    Zur Begründung hat sie ausgeführt, der Einrede der Verjährung stünde bereits der entsprechend anwendbare § 215 BGB entgegen (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 22. Juni 2004 - B 3 KR 21/03 R).

  • BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 32/04 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - L 1 KR 278/10
    Der Senat folgt der Auffassung des Bundessozialgerichts, dass § 45 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsprinzips der vierjährigen Verjährung im gesamten Sozialrecht, somit auch hier, anzuwenden ist (BSG, Urt. v. 17. Juni 1999 - B 3 Kr 6/99 R - SozR 3 1200 § 45 Nr. 8, juris-Rdnr. 12f m. w. N.): Zunächst ist § 69 Abs. 3 SGB V, wonach die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu den Krankenhäusern und ihren Verbänden abschließend durch die Regelungen des Vierten Kapitels des SGB V - dessen §§ 63, 64 - sowie im Krankenhausfinanzierungsgesetz und im Krankenhausentgeltgesetz sowie den hiernach erlassenen Rechtsverordnungen geregelt sind, einengend so auszulegen, dass entsprechend der Regelung des § 61 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) über den öffentlich-rechtlichen Vertrag die Vorschriften des BGB nur dann in Analogie ergänzend heranzuziehen sind, wenn sich aus den übrigen Vorschriften des gesamten Sozialgesetzbuches nichts anderes ergibt (BSG, Urt. v. 12. Mai 2005 - B 3 KR 32/04 R -, juris Rdnr. 15ff).
  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R

    Verpflichtung des Krankenhauses zur Herausgabe medizinischer Unterlagen an den

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - L 1 KR 278/10
    Das BSG hat ausdrücklich entschieden, dass die vierjährige Verjährungsfrist auch für den Rückforderungsanspruch der Krankenkasse wegen Überzahlung einer Behandlung gilt (vgl. Urteil vom 28. Februar 2007 - B 3 KR 12/06 R = SozR 4-2500 § 276 Nr. 1 Rdnr. 24ff).
  • BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 10/06 R

    Krankenversicherung - Leistungserbringer - Zahlung von Verzugszinsen im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - L 1 KR 278/10
    Sofern der Krankenhausbehandlungsvertrag zwischen den Beteiligten keine Anwendung finden sollte, ergäbe sich der Zinsanspruch alternativ aus § 69 Abs. 3 SGB V in Verbindung mit § 288 BGB (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 19. April 2007 - B 3 KR 10/06 R).
  • BSG, 01.08.1991 - 6 RKa 9/89

    Verjährung von Erstattungsansprüchen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - L 1 KR 278/10
    Dieser Verjährungsfrist unterliegt auch ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch im Bereich des Sozialgesetzbuches (BSGE 69, 158, 160 f.).
  • BSG, 17.06.1999 - B 3 KR 6/99 R

    Krankenhausbehandlung - Vergütungsanspruch - Krankenhaus - Krankenkasse -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - L 1 KR 278/10
    Der Senat folgt der Auffassung des Bundessozialgerichts, dass § 45 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsprinzips der vierjährigen Verjährung im gesamten Sozialrecht, somit auch hier, anzuwenden ist (BSG, Urt. v. 17. Juni 1999 - B 3 Kr 6/99 R - SozR 3 1200 § 45 Nr. 8, juris-Rdnr. 12f m. w. N.): Zunächst ist § 69 Abs. 3 SGB V, wonach die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu den Krankenhäusern und ihren Verbänden abschließend durch die Regelungen des Vierten Kapitels des SGB V - dessen §§ 63, 64 - sowie im Krankenhausfinanzierungsgesetz und im Krankenhausentgeltgesetz sowie den hiernach erlassenen Rechtsverordnungen geregelt sind, einengend so auszulegen, dass entsprechend der Regelung des § 61 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) über den öffentlich-rechtlichen Vertrag die Vorschriften des BGB nur dann in Analogie ergänzend heranzuziehen sind, wenn sich aus den übrigen Vorschriften des gesamten Sozialgesetzbuches nichts anderes ergibt (BSG, Urt. v. 12. Mai 2005 - B 3 KR 32/04 R -, juris Rdnr. 15ff).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2012 - L 1 KR 267/11
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - L 1 KR 278/10
    Der von der Beklagten hiergegen aufgerechnete Erstattungsanspruch ist jedenfalls verjährt (so bereits Urteil des Senats vom 27. April 2012 - L 1 KR 267/11).
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